Bekanntmachung der Gemeindewahlleiter und Bildung des Gemeindewahlausschusses
(Holle) Für die am 11. September 2016 stattfindenden Kommunalwahlen in der Gemeinde Holle hat der Rat der Gemeinde Holle in seiner Sitzung am 21.01.2016 zur Gemeindewahlleitung berufen:Frau Gemeindeamtsrätin Martina Schäfer, Am Thie 1, 31188 Holle als Gemeindewahlleiterin und Herrn Gemeindeangestellten Simon Sibilis, Am Thie 1, 31188 Holle als stellvertretenden Gemeindewahlleiter.
Das Wahlbüro befindet sich in der Gemeindeverwaltung, Zimmer 5, Am Thie 1, 31188 Holle, Tel.: 05062/9084-0
Bildung des Gemeindewahlausschusses
Für die am 11. September 2016 stattfindende Gemeindewahl ist in der Gemeinde Holle ein Wahlausschuss zu bilden, dem gemäß § 10 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in der aktuell gültigen Fassung die Gemeindewahlleiterin als Vorsitzende, sechs weitere Mitglieder sowie sechs stellvertretende Mitglieder angehören.
Die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses sowie die stellvertretenden Mitglieder sind aus den Wahlberechtigten zur Gemeindewahl in der Gemeinde Holle zu berufen.
Die im Wahlgebiet der Gemeinde Holle vertretenen Parteien und Wählergruppen werden aufgefordert, bis zum 15. März 2016 Wahlberechtigte für die Berufung zu Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern vorzuschlagen.
Nach der Bestimmung des § 13 Abs. 2 NKWG können Wahlbewerberinnen, Wahlbewerber, Vertrauenspersonen und stellvertretende Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge ein Wahlehrenamt nicht innehaben. Eine Ablehnung der Berufung ist nur unter den Voraussetzungen des § 13 Abs. 3 NKWG möglich.