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24.07.2014

Fälligkeiten von Gemeindesteuern

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Nachrichten

(Holle) Die Gemeindekasse Holle teilt mit, dass zum 15. August 2014 die Grundsteuer A und B, die Hundesteuer und die Gewerbesteuervorauszahlung fällig werden.

Grundsteuer A und B - 3. Quartal 2014
Hundesteuer - 3. Quartal 2014
Gewerbesteuervorauszahlung - 3. Quartal 2014

Nach dem 15. Mai 2014 werden die fällig gewesenen Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen eingezogen.

Um die Zahlung ordnungsgemäß verbuchen zu können, sollte auf dem Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg das Kassenkonto vermerkt werden. Sofern eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, bucht die Gemeindekasse die Steuern wie immer automatisch ab.

Damit Sie den Zahlungstermin nicht versäumen, besteht die Möglichkeit am Einzugsverfahren teilzunehmen. Für die Abbuchungen besteht bei ihrer Bank die Möglichkeit eines Widerspruchsrechts. Die Steuern werden im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens eingezogen.

Vordruck der Einzugsermächtigung

Bankverbindungen der Gemeindekasse:

Sparkasse Hildesheim (BLZ 259 501 30) Kto. 72011111
IBAN: DE46259501300072011111 BIC: NOLADE21HIK

Volksbank Hildesheimer Börde (BLZ 259 915 28)
Kto. 86150200IBAN: DE18259915280086150200 BIC: GENODEF1SLD

Volksbank Bockenem-Seesen (278 937 60) Kto. 2050320200
IBAN: DE58278937602050320200 BIC: GENODEF1SES