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(Holle) Aufgrund des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) dürfen Hunde in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli (Brut- und Setzzeit) im Wald und in der freien Landschaft nur an der Leine geführt werden.

Dies gilt nicht für Hunde, die zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungs- oder Hütehunde oder von der Polizei, dem Bundesgrenzschutz oder dem Zoll eingesetzt werden oder ausgebildete Blindenführhunde sind (§ 33 Abs.1 Nr. 1b).
 

 

11.04.2014