(Holle) Das Niedersächsische Meldegesetz räumt die Möglichkeit ein, in bestimmten Fällen der Übermittlung von Daten ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Dabei handelt es sich um Datenübermittlungen an
- öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften über Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemein-schaft angehören. Dies gilt nicht, soweit Daten für Zwecke des Steuerer-hebungsrechts der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft übermittelt werden.
- Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene
- Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- oder Ehejubiläen und
- Adressbuchverlage.
Wenn Sie von dem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, erhalten Sie den entsprechenden Antrag im Bürgerbüro der Gemeinde Holle, Zimmer 1, 4 oder 5 oder als Download hier