Europawahl: Aufforderung an die Parteien zur Benennung von Wahlvorstandsmitgliedern
(Holle) Die Parteien werden hiermit aufgefordert, bis zum 15. März 2014 für die Europawahl am 25. Mai 2014 Wahlberechtigte als Mitglieder für die Wahlvorstände in den folgenden Wahlbezirken der Gemeinde Holle vorzuschlagen:001 Derneburg
002 Grasdorf
003 Hackenstedt/Söder
004 Heersum
005 Holle I
006 Holle II
007 Holle III
008 Luttrum Henneckenrode
009 Sillium
010 Sottrum/Henneckenrode
Für jeden Wahlvorstand können bis zu neun Mitglieder berufen werden. Es ist beabsichtigt, für beide Wahlen einen gemeinsamen Wahlvorstand zu bilden.
Nach den gesetzlichen Vorschriften können Bewerberinnen und Bewerber auf Wahlvorschläge nicht zu einem Wahlehrenamt berufen werden. Vertrauenspersonen und stv. Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können ebenfalls nicht zu Mitgliedern des Wahlvor-stands berufen.
Die Übernahme eines Wahlehrenamtes können ablehnen:
1. Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung sowie einer mit diesen vergleichbaren Regierung eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union,
2. Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Deutschen Bundestages oder eines Landtages sowie eines Parlaments in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das dem Deutschen Bundestag oder einem Landtag vergleichbar ist,
3. Wahlberechtigte, die am Wahltage das 65. Lebensjahr vollendet haben,
4. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass ihnen die Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderer Weise erschwert,
5. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie aus dringenden beruflichen Gründen oder durch Krankheit oder Behinderung oder aus einem sonstigen wichtigen Grunde gehindert sind, das Amt ordnungsmäßig auszuüben.