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Gemeinde

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Handwerksrolle Änderung
[Nr.99058007011000 ]

Volltext

Änderungen von Unternehmensdaten müssen unverzüglich der zuständigen Stelle gemeldet werden. Oftmals können diese Änderungen auch online vorgenommen werden.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Handwerkskammer, in deren Bezirk die Betriebsstätte liegt.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Erforderliche Unterlagen

  • ggf. Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung, Gewerbeabmeldung
  • Arbeitsvertrag des angestellten technischen Betriebsleiters
  • Berufsqualifikation
  • Handelsregisterauszug
  • Gesellschaftsvertrag.

Kosten

Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Die zuständige Stelle bietet auch Beratungsleistungen, wenn die Rechtsform geändert werden soll.

Urheber

List-ID 186 (Positivliste; Stand: 13.09.2018)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 13.09.2018
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung

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