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Gemeinde

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Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertagesstätte Erteilung
[Nr.99071001001000 ]

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Eine Kindertagesstätte bezeichnet eine Tageseinrichtung zur Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern ab dem ersten  Lebensjahr bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.

Wenn Sie eine Kindertagesstätte betreiben wollen, benötigen Sie eine Betriebserlaubnis.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Kultusministerium.

Erforderliche Unterlagen

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 04.11.2015
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Landesjugendamtes und Niedersächsisches Kultusministerium