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Herstellung bilanzierter Diäten: Genehmigung
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Volltext
Bilanzierte Diäten dürfen nur mit einer Genehmigung durch die zuständige Stelle hergestellt werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz unbd Lebensmittelsicherheit (LAVES).
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Sachkunde des Antragstellers
Kosten
- Gebühr: Mindestens 12,00 EUR, höchstens 2060,00 EUR. (Vorkasse: nein)
Frist
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 24.08.2010