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Gemeinde

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Herstellung bilanzierter Diäten: Genehmigung

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Bilanzierte Diäten dürfen nur mit einer Genehmigung durch die zuständige Stelle hergestellt werden.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz unbd Lebensmittelsicherheit (LAVES).

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Sachkunde des Antragstellers

Kosten

  • Gebühr: Mindestens 12,00 EUR, höchstens 2060,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 24.08.2010