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Gemeinde

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Hauswirtschaftshilfe
[Nr.99107010000000 ]

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt kann das Sozialamt auch die Kosten für eine Hauswirtschaftshilfe übernehmen. Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.

Ansprechpunkt

Das Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Bitte wenden Sie sich auch bei weiteren Fragen dorthin.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 25.02.2008