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Handelsregister Einsicht gewähren
[Nr.99057001109000 ]

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Über das "Gemeinsame Registerportal der Länder" können Sie online die Handelsregister einsehen. Hier finden Sie Informationen über

Kapitalgesellschaften, zum Beispiel Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA)

Personenhandelsgesellschaften, zum Beispiel offene Handelsgesellschaften (OHG), Kommanditgesellschaften (KG)

Einzelkaufleute (e.K.)

Das Gemeinsame Handelsregisterportal der Länder gibt Auskunft über Tatsachen und Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dort eingetragenen Unternehmen für den Rechtsverkehr von Bedeutung sind. Im Handelsregister stehen beispielsweise die Namen der Personen, die berechtigt sind, im Geschäftsverkehr ein Unternehmen zu vertreten.

Sie können im Gemeinsamen Handelsregisterportal der Länder Informationen kostenlos einsehen. Darüber hinaus können Sie kostenlos

die eingereichten Urkunden einsehen,

einen Abdruck als PDF herunterladen.

Die Einsichtnahme in das Handelsregister ist auch über das zum 01.01.2007 eingeführte Unternehmensregister möglich. Neben den Daten aus dem Handelsregister werden im Unternehmensregister weitere Informationen wie zum Beispiel Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften oder Gesellschaftsbekanntmachungen veröffentlicht.

Teaser

Wenn Sie Informationen zu bestimmten Unternehmen benötigen, können Sie diese im Gemeinsamen Registerportal der Länder oder im Unternehmensregister selbst suchen und Einsicht in die Eintragungen und eingereichten Dokumente nehmen.

Verfahrensablauf

Gemeinsames Registerportal der Länder:

Rufen Sie das Gemeinsame Registerportal der Länder auf.

Klicken Sie im Menü entweder auf »Normale Suche« oder »Erweiterte Suche« und geben Sie entsprechende Schlagworte und Daten an.

Klicken Sie auf »Suchen«.

Jetzt werden Ihnen die gesuchten Einträge angezeigt und Sie können Dokumente abrufen.

Wählen Sie das gewünschte Dokument

Weitere Hilfe finden Sie im Registerportal.

Unternehmensregister:

Rufen Sie das Unternehmensregister auf.

Geben Sie in der Schnellsuche den gesuchten Firmennamen und optional einen Bereich ein.

Jetzt werden Ihnen die gesuchten Einträge angezeigt.

Ansprechpunkt

Handelsregisterinformationen können zu Informationszwecken vor Ort beim zuständigen Registergericht oder kostenfrei online im Registerportal der Länder eingeholt werden.

Frist

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Sie können die Daten sofort einsehen.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 05.08.2024
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Justizministerium