Registrierung von Personen für die erwerbsmäßige Aalfischerei in niedersächsischen Gewässern
Urheber
Volltext
Wenn Sie als Person Aale zu Erwerbszwecken fangen möchten, müssen Sie sich vorher bei der zuständigen Behörde registrieren lassen. Die zuständige Behörde registriert die Personen, die Aale zu Erwerbszwecken fangen, unter einer Registriernummer im Fischereiregister. Weiterhin werden für die Aalfischerei verwendete Fischereifahrzeuge durch die zuständige Behörde registriert.
Teaser
Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken in den niedersächsischen Binnen- oder Küstengewässern fangen möchten, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde als Person sowie verwendete Fischereifahrzeuge registrieren.
Verfahrensablauf
- Sie registrieren die Aalfischerei vor Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der zuständigen Behörde (je nachdem, ob Sie in Küsten- oder Binnengewässern fischen)
- Sie grenzen das Fischfanggebiet ein.
- Die Registrierung erfolgt nachdem Sie die den formalen Antrag bei der zuständigen Behörde eingereicht haben.
- Sie erhalten dann eine Registriernummer.
Ansprechpunkt
Bei Binnengewässern: Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) - Dezernat Binnenfischerei
Bei Küstengewässern: Staatliches Fischereiamt Bremerhaven
Erforderliche Unterlagen
Kosten
- Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Frist
Vor der ersten Aalfischerei
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz