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Registrierung von Personen für die erwerbsmäßige Aalfischerei in niedersächsischen Gewässern

Urheber

Volltext

Wenn Sie als Person Aale zu Erwerbszwecken fangen möchten, müssen Sie sich vorher bei der zuständigen Behörde registrieren lassen. Die zuständige Behörde registriert die Personen, die Aale zu Erwerbszwecken fangen, unter einer Registriernummer im Fischereiregister. Weiterhin werden für die Aalfischerei verwendete Fischereifahrzeuge durch die zuständige Behörde registriert.

Teaser

Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken in den niedersächsischen Binnen- oder Küstengewässern fangen möchten, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde als Person sowie verwendete Fischereifahrzeuge registrieren.

Verfahrensablauf

  • Sie registrieren die Aalfischerei vor Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der zuständigen Behörde (je nachdem, ob Sie in Küsten- oder Binnengewässern fischen)
  • Sie grenzen das Fischfanggebiet ein.
  • Die Registrierung erfolgt nachdem Sie die den formalen Antrag bei der zuständigen Behörde eingereicht haben.
  • Sie erhalten dann eine Registriernummer.

Ansprechpunkt

Bei Binnengewässern: Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) - Dezernat Binnenfischerei

Bei Küstengewässern: Staatliches Fischereiamt Bremerhaven

Erforderliche Unterlagen

Kosten

  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

Vor der ersten Aalfischerei

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 23.01.2024
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz