Veröffentlichung von Hochwasservorhersagen und Warnungen für das niedersächsische Binnenland
[Nr.99136001141000 ]
Urheber
Volltext
Um die Menschen in Niedersachsen frühzeitig und gezielt vor Hochwasser warnen zu können, wurde beim NLWKN am Standort Hildesheim eine landesweit agierende Hochwasservorhersagezentrale (HWVZ) eingerichtet, in der Abfluss- und Wasserstandsvorhersagen für gewässerkundliche Pegel im Binnenland berechnet werden. Die HWVZ liefert bei einer Hochwasserlage wichtige Hochwasserinformationen für Landkreise, Kommunen, Unternehmen und alle Bürgerinnen und Bürger. Neben dem eigenen NLWKN Pegelportal ( NLWKN Pegelonline (niedersachsen.de) ) werden die Informationen an die (Warn-) Apps NINA und KATWARN und an die bundeslandübergreifende App Meine Pegel weitergeleitet.
Je früher eine Warnung vor kritischen Hochwasserständen in hochwassergefährdeten Gebieten zielgerichtet bereitgestellt wird, desto schneller können Vorsorgemaßnahmen wie zum Beispiel die Sicherung von Häusern durch Sandsäcke oder das Entfernen von Wertgegenständen aus der Gefahrenzone eingeleitet werden. Durch die Ermöglichung der Ergreifung rechtzeitiger Abwehrmaßnahmen können mögliche Hochwasserschäden effektiv reduziert werden. Mit neuen Methoden zur Hochwasservorhersage sind heutzutage Vorhersagen je nach Größe des Flusseinzugsgebietes für bis zu 24 Stunden möglich. Für weitere Abschätzungen der Tendenz, wie sich der Pegelstand entwickeln könnte, sind auch Berechnungen von bis zu einer Woche möglich. Diese sind jedoch in Abhängigkeit der mit zunehmender Dauer immer unsicherer werdenden Wetterentwicklung mit größeren Unsicherheiten verbunden.
Teaser
Die Hochwasservorhersagezentrale (HWVZ) beim NLWKN in Hildesheim warnt vor Hochwassergefahren und stellt Vorhersagen bereit, wie sich der Wasserstand in den kommenden Stunden und Tagen entwickeln wird.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischem Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
Erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Natuschutz