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Handwerksrolle Eintragung von Personen mit einer Ausnahmebewilligung oder Gleichwertigkeitsfeststellung
[Nr.99058007060010 ]

Urheber

Volltext

In der Handwerksrolle werden die Inhaber von Betrieben zulassungspflichtiger Handwerke ihres Bezirks nach Maßgabe der Anlage D Abschnitt I zur Handwerksordnung mit den betriebenen Handwerken eingetragen. Die Eintragung mit einem zulassungspflichtigen Handwerk erfordert das Vorliegen der Eintragungsvoraussetzungen gemäß §§ 7, 1 HwO.

Teaser

Die Eintragung in die Handwerksrolle können Sie bei der für Sie zuständigen Handwerkskammer beantragen.

Verfahrensablauf

Die Eintragung in die Handwerksrolle beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Handwerkskammer unter Beifügung der notwendigen Unterlagen.

Zuständige Stelle

Kammer

Voraussetzungen

Erfüllung der Eintragungsvoraussetzungen.

Erforderliche Unterlagen

Vollständig ausgefülltes Formular »Erklärung zur fachtechnischen Betriebsleitung«

Kosten

Für die Eintragung in die Handwerksrolle fallen Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der jeweiligen Handwerkskammern an.

Frist

Keine

Bearbeitungsdauer

Wenn die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle vorliegen, wird die Eintragung innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrags einschließlich der vollständigen Unterlagen vorgenommen.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 14.10.2021
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft,  Arbeit, Verkehr und Digitalisierung

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