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Betrieb der Land- und Forstwirtschaft anmelden
[Nr.99050012104001 ]

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Wenn Sie eine selbstständige land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie das innerhalb eines Monats Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung anzeigen.

Daneben müssen Sie dem Finanzamt innerhalb eines Monats weitere Auskünfte über Ihre Tätigkeit erteilen. Dies erledigen Sie durch Übermittlung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung. Dieser Fragebogen ist - ohne individuelle Aufforderung durch Ihr örtliches Finanzamt - online über Mein ELSTER ( www.elster.de ) oder über eine kommerzielle Steuersoftware auszufüllen und zu übermitteln. Die elektronische Übermittlung ist für Sie verpflichtend. Der Fragebogen dient der korrekten steuerlichen Erfassung der Tätigkeit,

Beim Gewerbeamt müssen Sie Ihren Land- oder Forstwirtschaftsbetrieb nicht anmelden.

Einheitlicher Ansprechpartne r

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Verfahrensablauf

  • Teilen Sie der zuständigen Stelle persönlich oder schriftlich mit, dass Sie eine selbstständige Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft aufnehmen.
  • Es empfiehlt sich, zuvor bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung nachzufragen, ob für die Anzeige Formulare zur Verfügung stehen.
  • Die Gemeinde- oder Stadtverwaltung informiert Ihr zuständiges Finanzamt über die Aufnahme der Erwerbstätigkeit. Dies entbindet Sie nicht von Ihrer Verpflichtung, einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einzureichen.
  • Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung müssen Sie online - bei Mein ELSTER ( www.elster.de ) bzw. mittels kommerzieller Steuersoftware - vornehmen.

    Steuerliche Anmeldung bei Mein ELSTER ( www.elster.de ) online vornehmen:

  • Melden Sie sich auf www.elster.de mit Ihrem ELSTER-Benutzerkonto an.
    1. Hinweis: Sollten Sie noch nicht über ein ELSTER-Benutzerkonto verfügen, müssen Sie sich zunächst registrieren.
      Für die Abgabe der Fragebögen zur steuerlichen Erfassung ist die Registrierung mit E-Mail-Adresse ausreichend. Nach Erteilung Ihrer Steuernummer können Sie dann das Benutzerkonto in ein vollwertiges Benutzerkonto aufwerten. Informationen rund um die Registrierung finden Sie in der Hilfe von Mein ELSTER. Diese befindet sich bereits auf der Startseite ( www.elster.de ) in der Kopfzeile. Zudem können Sie sich das Video »Registrierung bei Mein ELSTER« hier ansehen.
  • Wählen Sie anschließend unter dem Reiter »Formulare & Leistungen« die Optionen »Alle Formulare« und »Fragebogen zur steuerlichen Erfassung«. Klicken Sie dann auf den für Sie relevanten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
  • Navigieren Sie sich durch das Menü des Formulars und tragen Sie alle notwendigen Angaben ein. Laden Sie ggf. die erforderlichen Unterlagen hoch. Ist alles erfasst, können Sie über den Reiter »Prüfen« die Angaben auf Unstimmigkeiten prüfen. Wenn alles stimmt, senden Sie den Fragebogen ab. Im Anschluss erhalten Sie eine Versandbestätigung.
  • Das Finanzamt prüft Ihre Angaben. Ggf. werden Sie von Ihrem Finanzamt aufgefordert, Unterlagen nachzureichen.
  • Anschließend wird Ihnen Ihre Steuernummer schriftlich mitgeteilt.

Voraussetzungen

  • Sie nehmen eine der folgenden land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeiten auf:

    • Landwirtschaft
    • Forstwirtschaft
    • Weinbau
    • Gartenbau
    • im begrenzten Umfang Tierzucht und Tierhaltung
    • Jagd (im Zusammenhang mit einem Land- / Forstwirtschaftsbetrieb)
    • land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb

Kosten

  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

Meldefrist: 1 Monat nach Aufnahme der Tätigkeit

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Keine

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 20.06.2023

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