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vorgesehen zum Löschen - Sachverständige zur Zertifizierung von Erstbehandlungsanlagen von Altgeräten
[Nr.99050107000000 ]
Volltext
Betreiber einer Erstbehandlungsanlage sind zur ordnungsgemäßen Behandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten verpflichtet und müssen die Einhaltung bestimmter Voraussetzungen und Anforderungen nach Elektro- und Elektronikgesetz vor Beginn und dann regelmäßig wiederkehrend durch einen geeigneten Sachverständigen prüfen und nachweisen lassen.
Teaser
Ein geeigneter Sachverständiger prüft die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben einer Erstbehandlungsanlagen nach dem Elektrogesetz.
Rechtsgrundlage(n)
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 28.08.2020
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz.