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Aufnahme eines Europäischen Rechtsanwalts in die Rechtsanwaltskammer
[Nr.99082010000000 ]
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Volltext
Wer als europäische Rechtsanwältin oder europäischer Rechtsanwalt auf Antrag in die für den Ort zuständige Niederlassung aufgenommen wurde, ist berechtigt, in Deutschland unter der Berufsbezeichnung des Herkunftsstaates die Tätigkeit einer Rechtsanwältin bzw. eines Rechtsanwaltes auszuüben.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 01.01.2016
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Justizministerium