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Ehefähigkeitszeugnis für ausländische Personen
[Nr.99059002000000 ]
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Volltext
Wer als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland heiraten möchte, benötigt ggf. ein Ehefähigkeitszeugnis.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 08.03.2016
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport