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Hufbeschlaglehrschmied/ -schmiedin Anerkennung
[Nr.99018057016000 ]

Volltext

Wer als Hufbeschlaglehrschmiedin/Hufbeschlaglehrschmied tätig werden will, benötigt eine staatliche Anerkennung.

Außerhalb Deutschlands erworbene Prüfungszeugnisse im Bereich des Huf- und Klauenbeschlags können nach Maßgabe der Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung (HufBeschl-AnerkennV) gleichgestellt werden. Diese Verordnung regelt auch das Verfahren der staatlichen Anerkennung für Personen mit gleichgestellten Prüfungszeugnissen.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Erforderliche Unterlagen

Es werden zunächst keine speziellen Unterlagen benötigt. Soll eine vorhandene Qualifikation anerkennt werden, müssen die Unterlagen beigefügt sein, die diese Qualifikation belegen. Über im Einzelfall weitere notwendige Unterlagen erteilt die zuständige Stelle Auskunft.

Kosten

Die Gebührensätze richten sich nach den Vorgaben des Abschnitts XI der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV) in der jeweils geltenden Fassung.



Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Bearbeitungsdauer

  • 1 Monat(e)
    • Eingangsbestätigung für den Antrag
  • 3 Monat(e)
    • Entscheidung in der Sachlage nach Vollständigkeit der Unterlagen (Fristverlängerung möglich)
  • 3 Monat(e)
    • Entscheidung in der Sachlage nach Vollständigkeit der Unterlagen (Fristverlängerung möglich)
  • 1 Monat(e)
    • Eingangsbestätigung für den Antrag

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Mit dem Antrag auf Anerkennung muss auch ein Führungszeugnis beantragt werden.

Urheber

List-ID 799 (Positivliste 4.7; Stand: 01.07.2015)

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 20.09.2021
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

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