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Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung Erteilung
[Nr.99071001001000 ]
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Volltext
Eine Kindertageseinrichtung bezeichnet eine Tageseinrichtung zur Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern ab dem ersten Lebensjahr bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesjugendamtes und dem Niedersächsischen Kultusministerium.
Erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Frist
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 04.11.2015
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Landesjugendamt und Niedersächsisches Kultusministerium