Abbau von Punkten im Fahreignungsregister
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Volltext
Durch ein Fahreignungsseminar können Sie Punkte abbauen. Das Fahreignungsseminar besteht aus verkehrspädagogischen und -psychologischen Elementen. Bei einem Punktestand von 1 bis 5 Punkten können Sie freiwillig ein Fahreignungsseminar besuchen. So können Sie einmal innerhalb von 5 Jahren 1 Punkt abbauen.
Bei einem Punktestand von 6 bis 7 Punkten können Sie das Fahreignungsseminar ebenfalls freiwillig besuchen, allerdings ohne Punkteabzug.
Das Fahreignungsseminar soll die Ursachen der Mängel aufklären und Wege zu ihrer Beseitigung aufzeigen. Das Ergebnis der Beratung ist nur für den Betroffenen bestimmt und nur diesem mitzuteilen. Der Betroffene erhält jedoch eine Bescheinigung über die Teilnahme zur Vorlage bei der zuständigen Stelle.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Frist
Punkte, die ab dem 01.05.2014 ins Register eingetragen werden, werden nach folgender Frist getilgt. Diese richtet sich nach der Schwere des Verstoßes:
- Ordnungswidrigkeiten (schwere Verstöße): 2,5 Jahre
- Ordnungswidrigkeiten (besonders schwere Verstöße): 5 Jahre
- Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis: 5 Jahre
- Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis: 10 Jahre
Die Frist beginnt mit ab der Rechtskraft der Entscheidung. Für vor dem 01.05.2014 eingetragene Punkte gelten Übergangsregelungen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
- Informationen zum Punktabbau auf den Seiten des Kraftfahrtbundesamtes (KBA)
- Informationen zur Löschung von Punkten auf den Seiten des Kraftfahrtbundesamtes (KBA)
- https://www.kba.de/DE/Service/FAQs/ZentraleRegister/FAER/Functions/faq_table.html
- Punktekatalog (Stand: 28.04.2020) auf den Seiten des Kraftfahrtbundesamtes (KBA)
- Faltblatt: Neues Fahreignungs-Bewertungssystem ab 1. Mai 2014 auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
AG Kommunenredaktion