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Schwerbehindertenausweis Änderung
[Nr.99015007012000 ]

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Bei wesentlichen Änderungen der gesundheitlichen Verhältnisse der antragstellenden behinderten Person, kommt es zur Neufeststellung der Behinderung durch die zuständige Stelle. Gleichzeitig muss der Schwerbehindertenausweis neu beantragt werden und wird als Identifikationskarte im Scheckkartenformat ausgestellt.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. seinen Außenstellen.

Erforderliche Unterlagen

  • aktuelles Lichtbild
  • Dokumente und ärztliche Unterlagen, die den Grad der Behinderung dokumentieren

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 24.02.2015
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

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