Seiteninhalt
Schwerbehindertenausweis Änderung
[Nr.99015007012000 ]
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Volltext
Bei wesentlichen Änderungen der gesundheitlichen Verhältnisse der antragstellenden behinderten Person, kommt es zur Neufeststellung der Behinderung durch die zuständige Stelle. Gleichzeitig muss der Schwerbehindertenausweis neu beantragt werden und wird als Identifikationskarte im Scheckkartenformat ausgestellt.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. seinen Außenstellen.
Erforderliche Unterlagen
- aktuelles Lichtbild
- Dokumente und ärztliche Unterlagen, die den Grad der Behinderung dokumentieren
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Frist
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 24.02.2015
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie