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Bürgertelefon zur Pflegeversicherung
[Nr.99106001146000 ]
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Volltext
Am 1. Januar 2013 ist das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (PNG) in der ambulanten Pflege mit einer Vielzahl von Änderungen in Kraft getreten.
Über Einzelheiten zum PNG informieren die Pflegekassen und das Bürgertelefon zur Pflegeversicherung des Bundesministeriums für Gesundheit unter Tel.: +49 30 3406066-02 .
Das Bürgertelefon zur Pflegeversicherung vermittelt
- gesetzliche Grundlagen,
- klärt auf über mögliche gesetzliche Ansprüche,
- nimmt Anregungen auf,
- vermittelt Adressen und Ansprechpartner.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Bundesministerium für Gesundheit.
Erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Frist
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 07.02.2013