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Prüfung über die erforderlichen Rechtskenntnisse als Patentanwältin/Patentanwalt Zulassung
[Nr.99082016000000 ]

Volltext

Die Zulassung zur Prüfung über die erforderlichen Rechtskenntnisse als Patentanwältin/Patentanwalt muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamtes.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis des Erwerb der technischen Befähigung
  • Nachweis der vorgeschriebenen Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes

Kosten

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

  • 3 Monat(e)
    • § 10 Absatz 5 Patentanwaltsordnung (PAO)

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Gegen den ablehnenden Bescheid kann der Bewerber innerhalb eines Monats nach Zustellung bei dem Oberlandesgericht den Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen.

Urheber

List-ID 451 (Positivliste; Stand: 13.09.2018)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 13.09.2018
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Justizministerium