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Unternehmenskarte: Erneuerung - wegen Fristablauf
[Nr.99108056133000 ]
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Volltext
Die Unternehmenskarte ist regelmäßig und vor Ablauf der 5-Jahresfrist nach Ausstellung zu erneuern.
Eine nicht mehr benötigte Unternehmenskarte ist an die zuständige Stelle zurückzugeben.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.
Erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Frist
Die Erneuerung der Unternehmenskarte kann frühestens sechs Monat vor Ablauf neu beantragt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 09.01.2012
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung