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Unternehmenskarte: Erneuerung - wegen Fristablauf
[Nr.99108056133000 ]

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Die Unternehmenskarte ist regelmäßig und vor Ablauf der 5-Jahresfrist nach Ausstellung zu erneuern.

Eine nicht mehr benötigte Unternehmenskarte ist an die zuständige Stelle zurückzugeben.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.

Erforderliche Unterlagen

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Frist

Die Erneuerung der Unternehmenskarte kann frühestens sechs Monat vor Ablauf neu beantragt werden.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 09.01.2012
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung