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Eingriffe und Behandlungen an Tieren zur Aus-, Fort- und Weiterbildung: Anzeige
[Nr.99110031000000 ]

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Eingriffe oder Behandlungen an Tieren zur Aus-, Fort- und Weiterbildung, die mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind, müssen bei der zuständigen Stelle angezeigt werden.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Formular "Anzeige Vorhaben nach dem TierSchG"
  • Qualifikationsnachweis des Personals

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

Das Vorhaben ist mindestens 2 Wochen vor Beginn anzuzeigen.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Die Kenntnisnahme des/der Tierschutzbeauftragen ist erforderlich.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 18.08.2010