Seiteninhalt

Gemeinde

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

 


Handwerkskammer - Mitgliedsbestätigung
[Nr.99058022012000 ]

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Wenn Sie als Unternehmer im Handwerk öffentliche Aufträge erhalten möchten, müssen Sie eine aktuelle Mitgliedsbestätigung der Handwerkskammer vorweisen. Diese wird Ihnen auf Antrag ausgestellt.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die zuständige Handwerkskammer.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 07.07.2010