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Handwerkskammer - Mitgliedsbestätigung
[Nr.99058022012000 ]
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Volltext
Wenn Sie als Unternehmer im Handwerk öffentliche Aufträge erhalten möchten, müssen Sie eine aktuelle Mitgliedsbestätigung der Handwerkskammer vorweisen. Diese wird Ihnen auf Antrag ausgestellt.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an die zuständige Handwerkskammer.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 07.07.2010