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Gemeinde

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Handwerksmeisterprüfung - Einladung
[Nr.99065024126001 ]

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Ort und Zeit der Meisterprüfung im Handwerk sind dem Prüfling mindestens zwei Wochen vorher schriftlich bekannt zu geben. In der Einladung wird dem Prüfling auch mitgeteilt, welche Arbeits- und Hilfsmittel notwendig oder erlaubt sind. Außerdem wird auf die Folgen von Rücktritt und Nichtteilnahme hingewiesen.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die zuständige Handwerkskammer.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 05.07.2010