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Gemeinde

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Wegen Diebstahls einen neuen Personalausweis beantragen
[Nr.99008001012005 ]

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Urheber

Kosten

  • für antragstellende Personen ab 24 Jahre Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

    Gebühr: 46,00 EUR (Vorkasse: nein)
  • für antragstellende Personen ab 24 Jahre Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

    Gebühr: 46,00 EUR (Vorkasse: nein)
  • für antragstellende Personen unter 24 Jahren

    Gebühr: 27,60 EUR (Vorkasse: nein)
  • für antragstellende Personen unter 24 Jahren

    Gebühr: 27,60 EUR (Vorkasse: nein)
  • für den vorläufigen Personalausweis

    Gebühr: 10,00 EUR (Vorkasse: nein)
  • für den vorläufigen Personalausweis

    Gebühr: 10,00 EUR (Vorkasse: nein)
  • Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz

    Zuschlag: 13,00 EUR (Vorkasse: nein)
  • Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz

    Zuschlag: 13,00 EUR (Vorkasse: nein)
  • Zuschlag für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland

    Zuschlag: 30,00 EUR (Vorkasse: nein)
  • Zuschlag für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland

    Zuschlag: 30,00 EUR (Vorkasse: nein)

Ansprechpunkt

Das örtliche Bürgeramt

Zuständige Stelle

Das örtliche Bürgeramt

Formulare

Nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

  • 2 — 3 Woche(n)
    • ab Antragstellung, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können

Rechtsbehelf

Nicht angegeben