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Sperrmüll Entsorgung durch persönliche Abgabe
[Nr.99001009004001 ]
Volltext
Sperrmüll können Sie persönlich bei den Annahmemöglichkeiten abgeben.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover, sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Heidekreis, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Frist
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle
Onlinedienste
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal