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Anerkennung der Kraftfahrzeugwerkstätten für die Durchführung der Gassystemeinbauprüfungen Erteilung
[Nr.99108033001000 ]

Urheber

Volltext

Für Kraftfahrzeugtypen, die mit speziellen Ausrüstungen, Nachrüstsystemen oder Bauteilen für die Verwendung von

  • verflüssigtem Gas (LPG) oder
  • komprimiertem Erdgas (CNG) oder
  • Flüssigerdgas (LNG) oder
  • Wasserstoff

in ihrem Antriebssystem ausgestattet sind, gelten bestimmte Vorschriften, die die Sicherheit der technischen Ausrüstung gewährleisten sollen.
Unter anderem müssen Fahrzeuge, in die ein Antriebssystem mit Gas eingebaut wurde, eine so genannte Gassystemeinbauprüfung in einer dafür zugelassenen Werkstatt durchführen lassen.

Um die Gassystemeinbauprüfung in Ihrer Kfz Werkstatt vornehmen zu dürfen, müssen Sie für Ihre Kfz-Werkstatt eine Anerkennung beantragen.

Teaser

Für Kraftfahrzeugtypen, die mit speziellen Ausrüstungen, Nachrüstsystemen oder Bauteilen für die Verwendung von

Ansprechpunkt

Nicht angegeben

Zuständige Stelle

Nicht angegeben

Voraussetzungen

  • Ausstattung der Werkstätten und Fachkenntnis der zugelassenen Personen gemäß Anlage XVIIa der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Formulare

nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

Nicht angegeben

Kosten

Berechnung nach Aufwand

Frist

Keine

Verfahrensablauf

  • Mit Antragstellung ist das Antragsschreiben samt der erforderlichen Unterlagen (siehe Punkt »Erforderliche Unterlagen«) vorzulegen.
  • Im zweiten Schritt erfolgt die Überprüfung der Ausstattung und baulichen Gegebenheiten in der Werkstatt vor Ort gemäß Anlage XVIIa der StVZO.

Achtung! Veränderungen bei anerkannten Kraftfahrzeugwerkstätten, die ihre Anerkennung beeinflussen können, sind der Anerkennungsstelle unaufgefordert mitzuteilen. Zuwiderhandlungen können zum Widerruf der Anerkennung führen.

Hinweise (Besonderheiten)

Nicht angegeben

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch (Näheres im Bescheid)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 03.03.2026
Fachlich freigegeben durch:

Nicht angegeben