Anerkennung der Kraftfahrzeugwerkstätten für die Durchführung der Gassystemeinbauprüfungen Erteilung
[Nr.99108033001000 ]
Urheber
Nicht angegeben
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- Anerkennung der Kraftfahrzeugwerkstätten für die Durchführung der Gassystemeinbauprüfungen Erteilung in Niedersachsen
- Anerkennung der Kraftfahrzeugwerkstätten für die Durchführung der Gassystemeinbauprüfungen Erteilung in Niedersachsen
Volltext
Für Kraftfahrzeugtypen, die mit speziellen Ausrüstungen, Nachrüstsystemen oder Bauteilen für die Verwendung von
- verflüssigtem Gas (LPG) oder
- komprimiertem Erdgas (CNG) oder
- Flüssigerdgas (LNG) oder
- Wasserstoff
in ihrem Antriebssystem ausgestattet sind, gelten bestimmte Vorschriften, die die Sicherheit der technischen Ausrüstung gewährleisten sollen.
Unter anderem müssen Fahrzeuge, in die ein Antriebssystem mit Gas eingebaut wurde, eine so genannte Gassystemeinbauprüfung in einer dafür zugelassenen Werkstatt durchführen lassen.
Um die Gassystemeinbauprüfung in Ihrer Kfz Werkstatt vornehmen zu dürfen, müssen Sie für Ihre Kfz-Werkstatt eine Anerkennung beantragen.
Teaser
Für Kraftfahrzeugtypen, die mit speziellen Ausrüstungen, Nachrüstsystemen oder Bauteilen für die Verwendung von
Ansprechpunkt
Nicht angegeben
Zuständige Stelle
Nicht angegeben
Voraussetzungen
- Ausstattung der Werkstätten und Fachkenntnis der zugelassenen Personen gemäß Anlage XVIIa der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Formulare
nicht angegeben
Erforderliche Unterlagen
Nicht angegeben
Kosten
Berechnung nach Aufwand
Frist
Keine
Verfahrensablauf
- Mit Antragstellung ist das Antragsschreiben samt der erforderlichen Unterlagen (siehe Punkt »Erforderliche Unterlagen«) vorzulegen.
- Im zweiten Schritt erfolgt die Überprüfung der Ausstattung und baulichen Gegebenheiten in der Werkstatt vor Ort gemäß Anlage XVIIa der StVZO.
Achtung! Veränderungen bei anerkannten Kraftfahrzeugwerkstätten, die ihre Anerkennung beeinflussen können, sind der Anerkennungsstelle unaufgefordert mitzuteilen. Zuwiderhandlungen können zum Widerruf der Anerkennung führen.
Hinweise (Besonderheiten)
Nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch (Näheres im Bescheid)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Nicht angegeben