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Vermittlerregister: Änderung von Anschrift, Name/Firma, Geschäftsführerwechsel etc.
[Nr.99050033011000 ]

Urheber

Volltext

Ihre Daten im Vermittlerregister müssen Sie immer aktuell halten.

Zuständig für die Entgegennahme Ihrer Änderungsmitteilungen ist in Niedersachsen in der Regel Ihre IHK.

Ausnahme: Für die Entgegennahme von Änderungsmitteilungen für gebundene Versicherungsvertreter ist das Versicherungsunternehmen

Folgende Änderungen sind anzuzeigen:


Änderung Ihres Namens bzw. der Firma bzw. der betrieblichen Anschrift, z. B. bei Umfirmierung oder Umzug

Änderung der Geschäftsführung bzw. des Vorstands, z. B. Eintragung neuer gesetzlicher Vertreter, Namensänderung der gesetzlichen Vertreter, Löschung gesetzlicher Vertreter  

Eintragung oder Löschung einer Personenhandelsgesellschaft

Neueintragung, Namensänderung oder Löschung bei eintragungspflichtigen Angestellten,

Bei Versicherungsvermittlern Änderung der Tätigkeit

Bei Versicherungsberater, Versicherungsvermittler, Immobiliardarlehensvermittler: Änderung einer registrierten Niederlassung in einem EU-/EWR-Staat oder der gesetzlichen Vertreter der Niederlassung, Meldung weiterer EU-/EWR-Staaten, Löschung von EU-/EWR-Staaten

Bei produktakzessorischen Versicherungsvermittlern: Änderung des/der auftraggebenden Versicherungsunternehmen/-s/Versicherungsvermittlers mit Erlaubnis

Bei Finanzanlagenvermittlern und Honorar-Finanzanlagenberater: Änderung der Produktkategorie

Bei Immobiliardarlehensvermittlern und Honorar-Immobiliardarlehensberatern: Umstellung von der Immobiliardarlehensvermittlung zur Honorar-Immobiliardarlehensvermittlung und umgekehrt

Sonstige Änderungen, z. B. Wechsel des Versicherungsunternehmens für die Berufshaftpflichtversicherung bzw. gleichwertige Garantie, Ausscheiden einer vertretungsberechtigten, sachkundigen Person, Aufgabe der Tätigkeit

Das Vermittlerregister ist - bis auf das Geburtsdatum und das haftungsübernehmende Versicherungsunternehmen - online öffentlich einsehbar. Zweck des Registers ist es insbesondere der Allgemeinheit, vor allem Anlegern und Versicherungsunternehmen sowie Darlehensnehmern und Darlehensgebern, die Überprüfung der Zulassung sowie des Umfangs der zugelassenen Tätigkeit der Eintragungspflichtigen zu ermöglichen. Die Recherche nach einem Eintragungspflichtigen kann unter Angabe des Namens oder der Registernummer von jedem vorgenommen werden.

Teaser

Die im Vermittlerregister nach § 11a Gewerbeordnung (GewO) Eintragungspflichtigen haben der zuständigen Erlaubnisbehörde Änderungen ihrer im Vermittlerregister gespeicherten Angaben unverzüglich mitzuteilen.

Ansprechpunkt

Zuständig ist die Industrie- und Handelskammer, in deren Bezirk der Hauptsitz des Gewerbebetriebs angemeldet ist/werden soll. 

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Industrie- und Handelskammer, in deren Bezirk der Hauptsitz des Gewerbebetriebs angemeldet ist/werden soll. 

Voraussetzungen

Sie sind bereits im Vermittlerregister eingetragen.

Erforderliche Unterlagen

Für die Änderung Ihrer Registerdaten benötigen Sie z. B. folgende Unterlagen:

Bei Änderung der Firmierung oder Anschrift: Auszug aus dem Handelsregister / Gewerbemeldungen

Bei Namensänderung: Nachweis über die Änderung des Familiennamens

Bei Änderung der gesetzlichen Vertreter: Auskunft aus dem Bundeszentralregister, Auszug aus dem Gewerbezentralregister sowie ggf. Sachkundenachweis, Auszug aus dem Handelsregister

Bei neuen vertretungsberechtigten sachkundigen Personen (Sachkundedelegation): Sachkundenachweis, Dokumente zum Nachweis der Vertretungsbefugnis

Hinweis: 

Welche Unterlagen in Ihrem konkreten Fall erforderlich sind, können Sie dem Änderungsformular der zuständigen Behörde entnehmen.

Kosten

Die Gebühren für die Erlaubniserteilung für Versicherungsberater und für die Registrierung im Versicherungsvermittlerregister sind je nach IHK unterschiedlich.

Hinweis: Auch bei der Anforderung von Unterlagen, die Sie während des Verfahrens vorlegen müssen, können Kosten entstehen.

Frist

Zeitnah, nachdem die Daten im Vermittlerregister nicht mehr aktuell sind.

Bearbeitungsdauer

Die Änderung erfolgt bei Eintritt der angezeigten Änderungen, vollständig vorliegenden Unterlagen und Vorliegen aller Voraussetzungen regelmäßig zeitnah.

Verfahrensablauf

Wenn sich Ihre Daten geändert haben, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen IHK mitteilen.
Die Änderungen können Sie online über das IHK-Leistungsportal mitteilen und die erforderlichen Dokumente hochladen.

Alternativen dazu finden Sie auf der Internetseite Ihrer IHK.

Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen, trägt die IHK die Registeränderungen ein.

Hinweis: Gebundene Versicherungsvertreter die vom haftungsübernehmenden Versicherungsunternehmen in das Vermittlerregister eingetragen wurden, müssen Änderungen gegenüber dem eintragenden Unternehmen mitteilen.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung