Vermittlerregister: Änderung von Anschrift, Name/Firma, Geschäftsführerwechsel etc.
[Nr.99050033011000 ]
Urheber
Volltext
Ihre Daten im Vermittlerregister müssen Sie immer aktuell halten.
Zuständig für die Entgegennahme Ihrer Änderungsmitteilungen ist in Niedersachsen in der Regel Ihre IHK.
Ausnahme: Für die Entgegennahme von Änderungsmitteilungen für gebundene Versicherungsvertreter ist das Versicherungsunternehmen
Folgende Änderungen sind anzuzeigen:
Änderung Ihres Namens bzw. der Firma bzw. der betrieblichen Anschrift, z. B. bei Umfirmierung oder Umzug
Änderung der Geschäftsführung bzw. des Vorstands, z. B. Eintragung neuer gesetzlicher Vertreter, Namensänderung der gesetzlichen Vertreter, Löschung gesetzlicher Vertreter
Eintragung oder Löschung einer Personenhandelsgesellschaft
Neueintragung, Namensänderung oder Löschung bei eintragungspflichtigen Angestellten,
Bei Versicherungsvermittlern Änderung der Tätigkeit
Bei Versicherungsberater, Versicherungsvermittler, Immobiliardarlehensvermittler: Änderung einer registrierten Niederlassung in einem EU-/EWR-Staat oder der gesetzlichen Vertreter der Niederlassung, Meldung weiterer EU-/EWR-Staaten, Löschung von EU-/EWR-Staaten
Bei produktakzessorischen Versicherungsvermittlern: Änderung des/der auftraggebenden Versicherungsunternehmen/-s/Versicherungsvermittlers mit Erlaubnis
Bei Finanzanlagenvermittlern und Honorar-Finanzanlagenberater: Änderung der Produktkategorie
Bei Immobiliardarlehensvermittlern und Honorar-Immobiliardarlehensberatern: Umstellung von der Immobiliardarlehensvermittlung zur Honorar-Immobiliardarlehensvermittlung und umgekehrt
Sonstige Änderungen, z. B. Wechsel des Versicherungsunternehmens für die Berufshaftpflichtversicherung bzw. gleichwertige Garantie, Ausscheiden einer vertretungsberechtigten, sachkundigen Person, Aufgabe der Tätigkeit
Das Vermittlerregister ist - bis auf das Geburtsdatum und das haftungsübernehmende Versicherungsunternehmen - online öffentlich einsehbar. Zweck des Registers ist es insbesondere der Allgemeinheit, vor allem Anlegern und Versicherungsunternehmen sowie Darlehensnehmern und Darlehensgebern, die Überprüfung der Zulassung sowie des Umfangs der zugelassenen Tätigkeit der Eintragungspflichtigen zu ermöglichen. Die Recherche nach einem Eintragungspflichtigen kann unter Angabe des Namens oder der Registernummer von jedem vorgenommen werden.
Teaser
Die im Vermittlerregister nach § 11a Gewerbeordnung (GewO) Eintragungspflichtigen haben der zuständigen Erlaubnisbehörde Änderungen ihrer im Vermittlerregister gespeicherten Angaben unverzüglich mitzuteilen.
Ansprechpunkt
Zuständig ist die Industrie- und Handelskammer, in deren Bezirk der Hauptsitz des Gewerbebetriebs angemeldet ist/werden soll.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Industrie- und Handelskammer, in deren Bezirk der Hauptsitz des Gewerbebetriebs angemeldet ist/werden soll.
Voraussetzungen
Sie sind bereits im Vermittlerregister eingetragen.
Erforderliche Unterlagen
Für die Änderung Ihrer Registerdaten benötigen Sie z. B. folgende Unterlagen:
Bei Änderung der Firmierung oder Anschrift: Auszug aus dem Handelsregister / Gewerbemeldungen
Bei Namensänderung: Nachweis über die Änderung des Familiennamens
Bei Änderung der gesetzlichen Vertreter: Auskunft aus dem Bundeszentralregister, Auszug aus dem Gewerbezentralregister sowie ggf. Sachkundenachweis, Auszug aus dem Handelsregister
Bei neuen vertretungsberechtigten sachkundigen Personen (Sachkundedelegation): Sachkundenachweis, Dokumente zum Nachweis der Vertretungsbefugnis
Hinweis:
Welche Unterlagen in Ihrem konkreten Fall erforderlich sind, können Sie dem Änderungsformular der zuständigen Behörde entnehmen.
Kosten
Die Gebühren für die Erlaubniserteilung für Versicherungsberater und für die Registrierung im Versicherungsvermittlerregister sind je nach IHK unterschiedlich.
Hinweis: Auch bei der Anforderung von Unterlagen, die Sie während des Verfahrens vorlegen müssen, können Kosten entstehen.
Frist
Zeitnah, nachdem die Daten im Vermittlerregister nicht mehr aktuell sind.
Bearbeitungsdauer
Die Änderung erfolgt bei Eintritt der angezeigten Änderungen, vollständig vorliegenden Unterlagen und Vorliegen aller Voraussetzungen regelmäßig zeitnah.
Verfahrensablauf
Wenn sich Ihre Daten geändert haben, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen IHK mitteilen.
Die Änderungen können Sie online über das IHK-Leistungsportal mitteilen und die erforderlichen Dokumente hochladen.
Alternativen dazu finden Sie auf der Internetseite Ihrer IHK.
Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen, trägt die IHK die Registeränderungen ein.
Hinweis: Gebundene Versicherungsvertreter die vom haftungsübernehmenden Versicherungsunternehmen in das Vermittlerregister eingetragen wurden, müssen Änderungen gegenüber dem eintragenden Unternehmen mitteilen.
Rechtsgrundlage(n)
- Bezeichnung: § 11a Abs 1 Gewerbeordnung (GewO)
- § 34d Absatz 10 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO)
- §§ 8-10 Versicherungsvermittlerverordnung
- § 34f Absatz 5 Gewerbeordnung (GewO)
- § 34h Absatz 1 Satz 4 Gewerbeordnung (GewO)
- §§ 6-8 Finanzanlagenvermittlerverordnung
- § 34i Absatz 8 Gewerbeordnung (GewO)
- §§ 6-8 Immobiliardarlehensvermittlerverordnung
Fachliche Freigabe
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung