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Erteilung von Informationen zum Personalausweis
[Nr.99008001013000 ]
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Volltext
Die Personalausweisbehörde informiert bei Antragstellung über den Personalausweis.
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.
Hinweise (Besonderheiten)
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 11.03.2025
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport