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Elektronischen Identitätsnachweis entsperren
[Nr.99008004063002 ]
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Volltext
Sie können einen gesperrten elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) ausschließlich über die zuständige Personalausweisbehörde entsperren lassen. Telefonisch ist das Entsperren nicht möglich.
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Frist
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine Bearbeitungsdauer.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 11.03.2025
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport