Approbation als Apothekerin oder Apotheker beantragen
[Nr.99018019001000 ]
Volltext
Nach Ihrem erfolgreichen Abschluss des Pharmaziestudiums können Sie einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Apotheker stellen. Mit Erteilung der Approbation als Apotheker sind Sie berechtigt, den Apothekerberuf in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.
Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.
Teaser
Wenn Sie in Deutschland den Beruf des Apothekers ohne Einschränkungen ausüben wollen, benötigen Sie eine staatliche Zulassung, die Approbation.
Verfahrensablauf
- Sie reichen den Antrag auf Approbation inkl. aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein
- Die zuständige Approbationsbehörde prüft die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen sowie, ob damit die gesetzlichen Voraussetzungen hinreichend nachgewiesen werden können.
- Fehlende oder nicht ausreichend erbrachte Nachweise werden von der zuständigen Approbationsbehörde ggf. nachgefordert.
- Die zuständige Approbationsbehörde prüft die Approbationsvoraussetzungen.
- Nach positivem Abschluss wird Ihnen eine Approbationsurkunde gegen Empfangsbekenntnis ausgehändigt oder zugestellt.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Apothekerkammer Niedersachsen
- Landesprüfungsamt -
30163 Hannover
Voraussetzungen
Die Approbation als Apotheker wird auf Antrag erteilt, wenn Sie:
- Die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die Staatliche Prüfung bestanden haben.
- sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich Ihre Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Apothekerberufs ergibt
- nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet sind,
- über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.
Erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis
- Geburtsurkunde oder ein aktueller Auszug aus dem Familienbuch der Eltern
- ggf. Heiratsurkunde/eingetragene Lebenspartnerschaft (Nachweis bei Namensänderung)
- tabellarischer Lebenslauf
- Ein amtliches Führungszeugnis (Belegart O), das nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf.
- Das Zeugnis über das Bestehen der Pharmazeutischen Prüfung
- Erklärung darüber, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
- Ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als einen Monat sein darf, aus der hervorgeht, dass die antragstellende Person nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist
Kosten
- Gebühr: 176,00 EUR (Vorkasse: nein)
Frist
Sie müssen bei der Antragsstellung keine gesetzlichen Fristen beachten.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer variiert zwischen den zuständigen Approbationsbehörden der Länder.
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Rechtsbehelf
Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung