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Ausnahmegenehmigung für gewerbliche Tätigkeiten von Steuerberatern Zulassung
[Nr.99135010007000 ]

Urheber

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Volltext

Steuerberatern oder Steuerbevollmächtigten ist die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit grundsätzlich verboten. Von diesem Verbot kann die Steuerberaterkammer Ausnahmen zulassen, wenn eine Verletzung von Berufspflichten nicht zu erwarten ist. 

Teaser

Steuerberatern oder Steuerbevollmächtigten ist die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit grundsätzlich verboten. Von diesem Verbot kann die Steuerberaterkammer Ausnahmen zulassen, wenn eine Verletzung von Berufspflichten nicht zu erwarten ist.

Ansprechpunkt

Zuständig ist die Steuerberaterkammer Niedersachsen.

Erforderliche Unterlagen

  • Erläuterung, warum durch die gewerbliche Tätigkeit eine Verletzung von Berufspflichten nicht zu erwarten ist (vgl. z.B. § 16 Abs. 1 BOStB)
  • ggf. Gesellschaftsvertrag/Satzung
  • ggf. Nachweis Versicherungsschutz für beabsichtigte Tätigkeit
  • ggf. sonstige Nachweise (z.B. Gewerbeschein, Handelsregisterauszug, Organigramm)

Kosten

200,00 €

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 19.10.2023
Fachlich freigegeben durch:

Steuerberaterkammer Niedersachsen

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