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Verzicht auf die Bestellung als Steuerberater/-in / Steuerbevollmächtige/-r oder als Steuerberatungsgesellschaft
[Nr.99135004064000 ]

Urheber

Volltext

Das Berufsregister wird durch die zuständige Steuerberaterkammer geführt. Nach Eingang Ihrer Verzichtserklärung wird der entsprechende Eintrag im Register gelöscht. Anschließend werden Sie nicht weiter im Berufsregister als Steuerberater/-in, Steuerbevollmächtigte/-r bzw. Steuerberatungsgesellschaft geführt.

Teaser

Wenn Sie nicht länger als Steuerberaterinnen, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte oder Steuerberatungsgesellschaften tätig sind, müssen Sie eine Verzichtserklärung abgeben, um Ihren Eintrag im Register löschen zu lassen.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Löschung bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer melden.

Die Löschung aus dem Register wird Ihnen schriftlich bestätigt.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit ergibt sich durch den Kammerbezirk, in dem Sie Ihre berufliche Niederlassung haben bzw. die Gesellschaft ihren Sitz hat.

Voraussetzungen

Sie sind Steuerberaterin, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte/r oder Geschäftsführer/Vertretungsberechtigter einer Steuerberatungsgesellschaft im Berufsregister eingetragen aber nicht länger tätig.

Erforderliche Unterlagen

Grundsätzlich ist eine formlose, jedoch schriftliche Erklärung erforderlich.

Kosten

  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

Sie müssen keine Fristen beachten.

Bearbeitungsdauer

Sie können im Antrag angeben, zu welchem Datum Ihr Eintrag aus dem Register gelöscht werden soll. Eine rückwirkende Löschung im Register ist nicht möglich.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Kein Rechtsbehelf. Es erfolgt kein Bescheid aufgrund eines Verzichts.

Hinweise (Besonderheiten)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 26.01.2023
Fachlich freigegeben durch:

Steuerberaterkammer Niedersachsen

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