Bestellung eines Praxistreuhänders für eine Steuerberatungspraxis
[Nr.99135008061000 ]
Urheber
Volltext
Soll die Praxis eines verstorbenen Steuerberaters * oder Steuerbevollmächtigten auf eine bestimmte Person übertragen werden, die zu dem Zeitpunkt des Todes jedoch noch nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, so kann auf Antrag der Erben von der zuständigen Steuerberaterkammer ein Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter für maximal drei Jahre zum Treuhänder bestellt werden. In Ausnahmefällen ist es möglich, den Zeitraum um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Bestellung kann jederzeit widerrufen werden.
Verfahrensablauf
Nach Eingang des Antrags wird dieser geprüft und im Anschluss ein Bescheid erlassen.
Ansprechpunkt
Steuerberaterkammer Niedersachsen für alle im Kammerbezirk niedergelassenen Steuerberater und ehemaligen/verstorbenen Steuerberater
Erforderliche Unterlagen
schriftlicher Antrag (Original)
Kosten
- Gebühr: 155,00 EUR (Vorkasse: nein)
Frist
Sie müssen keine Fristen beachten.
Bearbeitungsdauer
Ca. 1 Monat
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Formloser Antrag möglich schriftlich oder per E-Mail
Rechtsbehelf
Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Steuerberaterkammer Niedersachsen