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Beihilfen für Ohrmarken zur Tierkennzeichnung von Rindern, Schweinen, Schafe oder Ziegen beantragen

Urheber

Volltext

Die Niedersächsische Tierseuchenkasse übernimmt 40 % der Kosten für Ohrmarken zur Kennzeichnung von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen. Diese Ohrmarken erhalten Sie in Niedersachsen und Bremen bei den Vereinigten Informationssystemen Tierhaltung w.V. (vit). Die Bestellung erfolgt über die Homepage von vit. Dort können Sie auch die Beihilfe durch die Niedersächsische Tierseuchenkasse beantragen. Die finanziellen Mittel für die Beihilfen werden aus den Beiträgen der Tierhalterinnen und Tierhalter aufgebracht.

Teaser

Wenn Sie Rinder, Schweine, Schafe und/ oder Ziegen halten, müssen diese Tiere mit Ohrmarken in einem bestimmten Format gekennzeichnet werden. Die Niedersächsische Tierseuchenkasse übernimmt 40 % der Kosten für diese Ohrmarken.  

Verfahrensablauf

Einen Antrag auf die Übernahme von 40 % der Kosten für die Ohrmarken sowie die erforderlichen Papiere können Sie nur über die Vereinigten Informationssystemen Tierhaltung w.V. stellen.

Die Bezahlung der Rechnung des 40%-Anteils der Ohrmarken erfolgt durch die Tierseuchenkasse.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei den Vereinigten Informationssystemen Tierhaltung w.V.

Voraussetzungen

Einen Anspruch auf Leistungen der Tierseuchenkasse haben Sie nur dann, wenn Sie der Niedersächsischen Tierseuchenkasse Ihre Tiere zum Stichtag 3.1. eines jeden Jahres gemeldet und die daraus ermittelten Beiträge fristgerecht und vollständig bezahlt haben.

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

keine

Bearbeitungsdauer

  • 5 Werktag(e)

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage

Hinweise (Besonderheiten)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 31.08.2021
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsische Tierseuchenkasse