Bescheinigung über die Sachkundenachweise für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln und für die Beratung über deren Anwendung
[Nr.99093018000000 ]
Volltext
Eine Person darf nur Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig oder über das Internet auch außerhalb gewerbsmäßiger Tätigkeiten in Verkehr bringen, wenn sie über einen von der zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweis verfügt.
Teaser
Sie dürfen nur Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig oder über das Internet auch außerhalb gewerbsmäßiger Tätigkeiten in Verkehr bringen, wenn Sie über einen von der zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweis besitzen.
Zuständige Stelle
Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Pflanzenschutzamt FB 3.7, Wunstorfer Landstr. 9, 30453 Hannover
Kosten
Gebühren für die Ausstellung des Sachkundenachweises:
bei Online-Antrag: 40 €
bei schriftlichem Antrag (Formblatt), 50 €
Bearbeitungsdauer
Zwei bis acht Wochen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Genauere Informationen erhalten Sie bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weiterführende Informationen finden sie auf den Seiten der Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz