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Bescheinigung über die Sachkundenachweise für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln und für die Beratung über deren Anwendung
[Nr.99093018000000 ]

Volltext

Eine Person darf nur Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig oder über das Internet auch außerhalb gewerbsmäßiger Tätigkeiten in Verkehr bringen, wenn sie über einen von der zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweis verfügt.

Teaser

Sie dürfen nur Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig oder über das Internet auch außerhalb gewerbsmäßiger Tätigkeiten in Verkehr bringen, wenn Sie über einen von der zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweis besitzen.

Zuständige Stelle

Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Pflanzenschutzamt FB 3.7, Wunstorfer Landstr. 9, 30453 Hannover

Kosten

Gebühren für die Ausstellung des Sachkundenachweises:

bei Online-Antrag: 40 €

bei schriftlichem Antrag (Formblatt), 50 €

Bearbeitungsdauer

Zwei bis acht Wochen. 

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Genauere Informationen erhalten Sie bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. 

Hinweise (Besonderheiten)

Weiterführende Informationen finden sie auf den Seiten der Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Urheber

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 25.02.2021
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz