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Auto abgeschleppt - kommunale Auskunft
[Nr.99108008013000 ]
Volltext
Unerfreuliche Überraschung: Ihr Auto wurde behördlich abgeschleppt. Wer gibt jetzt Auskunft, wie es weitergeht?
Ansprechpunkt
An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 12.05.2010
Zuständige Stelle
An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.