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Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 60 "Marktstraße Nord" in der Ortschaft Holle der Gemeinde Holle A) Beschluss über die eingegangenen Anregungen und Bedenken gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB B) Beschluss des Bebauungsplanes als Satzung gemäß § 10 BauGB C) Beschluss der dazugehörigen Begründung gemäß § 9 (8) BauGB D) Beschluss zur Bekanntmachung des Bebauungsplanes gemäß § 10 (3) BauGB  

12. Sitzung des Rates der Gemeinde Holle
TOP: Ö 7
Gremium: Rat der Gemeinde Holle Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 21.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Gaststätte Krumfuß
Ort: Sottrum
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Es wird hierzu verwiesen auf die Vorlage VO/007/2019.
 

 


Beschluss:


zu A)

 

Der vorgelegte Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 60 „Marktstraße Nord“ in der Ortschaft Holle der Gemeinde Holle wird, wie in der Sitzung erläutert wurde, zur Kenntnis genommen und soll weiter verfolgt werden.

 

Von privater Seite wurde keine Stellungnahme abgegeben.

 

Weiterhin wird zur Kenntnis genommen, dass eine Reihe Träger öffentlicher Belange keine Stellungnahme abgegeben hat. Es ist davon auszugehen, dass von diesen Planungsträgern keine Anregungen oder Bedenken vorzubringen sind.

 

Die von den Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen und Bedenken werden entsprechend der vorgenommenen Abwägung berücksichtigt. Im Übrigen wird die Drucksache Nr. VO/007/2019 Bestandteil des Beschlusses.

 

 

zu B)

 

Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 60 „Marktstraße Nord“ in der Ortschaft Holle als Satzung beschlossen.

 

 

zu C)

 

Die Begründung zum Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 60 „Marktstraße Nord“ in der Ortschaft Holle wird gemäß § 9 (8) BauGB als die zum Bebauungsplan dazugehörige Begründung beschlossen.

 

 

zu D)

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den als Satzung beschlossenen Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 60 „Marktstraße Nord“ in der Ortschaft Holle gemäß § 10 (3) BauGB bekannt zu machen.

 


 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig