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Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56 und örtliche Bauvorschrift "Holle Nord" in der Ortschaft Holle der Gemeinde Holle A) Beschluss über die eingegangenen Anregungen und Bedenken gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB B) Beschluss des Bebauungsplanes als Satzung gemäß § 10 BauGB C) Beschluss der dazugehörigen Begründung gemäß § 9 (8) BauGB D) Beschluss zur Bekanntmachung des Bebauungsplanes gemäß § 10 (3) BauGB  

7. Sitzung des Rates der Gemeinde Holle
TOP: Ö 5
Gremium: Rat der Gemeinde Holle Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 07.12.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:05 - 20:40   (öffentlich ab 19:10) Anlass: Sitzung
Raum: Gaststätte "Kutscherstuben"
Ort: Grasdorf
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Es wird hierzu verwiesen auf die Vorlage VO/065/2017-1.
 

 


Beschluss:


Zu A)

 

Der vorgelegte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 56 und örtliche Bauvorschrift „Holle Nord“ in der Ortschaft Holle der Gemeinde Holle wird – wie in der Sitzung erläutert wurde – zur Kenntnis genommen und soll so weiter verfolgt werden.

 

Von privater Seite wurde eine Stellungnahme abgegeben. Die Anregungen und Bedenken werden entsprechend der vorgenommenen Abwägung berücksichtigt.

 

Weiterhin wird zur Kenntnis genommen, dass eine Reihe Träger öffentlicher Belange keine Stellungnahme abgegeben hat. Es wird davon ausgegangen, dass von diesen Planungsträgern keine Anregungen oder Bedenken vorzubringen sind.

 

Die von den Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen und Bedenken werden entsprechend der vorgenommenen Abwägung berücksichtigt. Im Übrigen wird die Drucksache-Nr. VO/065/2017-1 Bestandteil des Beschlusses.

 

Zu B)

 

Auf Grund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan Nr. 56 und örtliche Bauvorschrift „Holle Nord“ in der Ortschaft Holle als Satzung beschlossen.

 

Zu C)

 

Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 56 und örtliche Bauvorschrift „Holle Nord“ in der Ortschaft Holle wird gem. § 9 (8) BauGB als die zum Bebauungsplan dazugehörige Begründung beschlossen.

 

Zu D)

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den als Satzung beschlossenen Bebauungsplan Nr. 56 und örtliche Bauvorschrift „Holle Nord“ in der Ortschaft Holle gem. § 10 (3) BauGB bekannt zu machen.
 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig