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Tagesordnung - 6. Sitzung des Ortsrates der Ortschaft Holle  

Bezeichnung: 6. Sitzung des Ortsrates der Ortschaft Holle
Gremium: Ortsrat Holle
Datum: Mi, 22.08.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Begegnungsstätte Sternenpark
Ort: Holle

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung      
Ö 2  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 21.02.2018  
SI/ORHo/02/2018  
     
   
Ö 3  
Bekanntgabe amtlicher Mitteilungen und Bericht über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft      
Ö 4  
Einwohnerfragestunde      
Ö 5  
Unterstützung der Anschaffung eines neuen Basketballkorbes am Jugendzentrum aus Ortsratsmitteln      
Ö 6  
Gedenkfeier zum Volkstrauertrag      
Ö 7  
Sachstand Verkehrskonzept      
Ö 8  
Dorferneuerungsprogramm      
Ö 9  
Antrag der SPD: Sanierung des Gehweges "Am Knick" zwischen Bertholdstraße und Marktstraße      
Ö 10  
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 59 "Lüer" in der Ortschaft Holle der Gemeinde Holle     VO/027/2018  
    22.08.2018 - Ortsrat Holle
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

A)     Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 59 „Lüer“ wird beschlossen. Das Aufstellungsverfahren wird im beschleunigten und vereinfachten Verfahren gem. § 13a i.V.m. §§ 13, 3.2 und 4.2 des Baugesetzbuches (BauGB) durchgeführt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Im beschleunigten und vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und vom Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 59 „Lüer“ umfasst Flächen der Flurstücke 184und 185 der Flur 11, Gemarkung Holle. Der Geltungsbereich ist im nachfolgend abgedruckten Übersichtsplan durch schwarze Umrandung dargestellt.
 

B)     Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 59 „Lüer“ nebst Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB beschlossen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
 

C)    Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen Vertrag mit einem Planungsbüro auszufertigen.
 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit dem Antragsteller einen städtebaulichen Vertrag auszufertigen.
 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig


 

 

Ö 11  
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 60 "Marktstraße Nord" und örtliche Bauvorschrift über notwendige Einstellplätze in der Ortschaft Holle der Gemeinde Holle     VO/053/2018  
Ö 12  
Anhörung zum Haushaltsplan 2019      
Ö 13  
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