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24.01.2023

Ausscheiden eines Mitgliedes des Ortsrates Sottrum

Herr Bernd Leifholz, 31188 Holle, hat seinen Rücktritt vom Ortsratsmandat erklärt.

Gemäß § 52 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 91 NKomVG verliert ein Abgeordneter seinen Sitz durch schriftliche Verzichtserklärung.

Gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG stellt der Ortsrat zu Beginn der nächsten Sitzung den Sitzverlust fest.

Aufgrund des § 38 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) würde eine Ersatzperson der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) in den Ortsrat nachrücken. Es wurde festgestellt, dass keine Ersatzperson mehr vorhanden ist. Gemäß § 44 Abs. 4 NKWG bleibt der Sitz bis zum Ablauf der Wahlperiode unbesetzt.

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe Einspruch erhoben werden. Der Einspruch ist zu begründen. Einspruchsberechtigt ist die von der Feststellung betroffene Person.

Der Einspruch ist bei dem Gemeindewahlleiter der Gemeinde Holle, Am Thie 1, 31188 Holle schriftlich einzureichen.