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12.05.2023

Rechtzeitige Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen

Vor Beginn der Urlaubs- und Reisezeit sollten die erforderlichen Ausweispapiere überprüft werden. Personalausweise und Reisepässe werden nicht verlängert.

Zur Beantragung eines neuen Personalausweises bzw. Reisepasses ist es erforderlich, dass der Antragsteller persönlich in der Gemeindeverwaltung, Zimmer 1, 4 oder 5, erscheint, um den entsprechenden Antrag zu stellen und zu unterschreiben.

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

  • die Geburts- bzw. Heiratsurkunde oder Stammbuch (von Neubürgern bzw. Personen, denen zum ersten Mal ein Personaldokument von der Gemeinde Holle ausgestellt wird)
  • ein Passbild (nach biometrischen Anforderungen)
  • der alte Personalausweis oder Reisepass

Die entsprechende Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen

Da die Personalausweise und Reisepässe von der Bundesdruckerei in Berlin angefertigt werden, muss mit einer Bearbeitungszeit von etwa drei bis vier Wochen gerechnet werden.

Personaldokumente für Kinder

Kinder benötigen für Reisen ins Ausland einen Kinderreisepass, Reisepass oder einen Personalaus-weis, und zwar in jedem Alter.

Kinderreisepässe werden für sechs Jahre ausgestellt, jedoch längsten bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Sie können verlängert und mit aktuellem Passbild versehen werden, solange Sie gültig sind. Sie können um ein Jahr verlängert und mit aktuellem Passbild versehen werden, solange Sie gültig sind. Falls das Kind noch einen Kinderreisepass besitzt, der eine längere Gültigkeit hat, ist darauf zu achten, dass das Kind anhand des Passbildes noch identifiziert werden kann, sonst ist auch ein scheinbar noch gültiger Kinderreisepass ungültig. Gleiches gilt auch für andere Dokumente von Kindern.

Für Reisen in die Schengen-Staaten können Kinder auch vor Beginn der Ausweispflicht (also unter 16 Jahre) einen Personalausweis erhalten. Für Reisen in Staaten mit Passpflicht wird für Kinder ab 12 Jahre ein Reisepass ausgestellt. Jüngere Kinder können statt eines Kinderreisepasses auch einen Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Jahren erhalten.

Es ist erforderlich, dass der Antrag für Personaldokumente für Kinder von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben wird. Diese Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten erhalten Sie im Bürgerbüro der Gemeinde Holle oder sie kann im Internet unter https://www.holle.de/Bürger/Rathaus/Formulare- Formulare Amt III ausgedruckt werden. Bitte bringen Sie die dort aufgeführten Unterlagen und Ihr Kind zur Antragstellung mit.

Ausführliche Informationen zu den Personaldokumenten erhalten Sie bei Ihrer Passbehörde sowie im Internet unter www.bmi.bund.de sowie unter www.personalausweisportal.de.