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Schließung des Rathauses wegen einer Mitarbeiterschulung

Aufgrund einer notwendigen Mitarbeiterschulung bleibt das Rathaus der Gemeinde Holle in der Zeit von Dienstag, 23.04.2024 bis einschließlich Donnerstag, 25.04.2024, 13.00 Uhr für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Auch die telefonische Erreichbarkeit ist in dieser Zeit stark eingeschränkt.

In einzelnen Bereichen, die dringende und unaufschiebbare Verwaltungsangelegenheiten erforderlich machen, wird ein Notdienst eingerichtet.

Dies ist bspw. im Standesamt sowie im Einwohnermeldeamt der Fall. Diese Bereiche sind jederzeit unter der Telefonnummer 0 50 62 / 90 84 324 erreichbar.

Ebenfalls ist die allgemeine Notdienstnummer der Gemeinde Holle auch außerhalb der allgemeinen Dienst- und Öffnungszeiten erreichbar. Diese lautet 0171 / 6290840.

Ab dem 25.04.2024, 14.00 Uhr stehen alle Bereiche der Gemeindeverwaltung Holle wieder wie gewohnt zur Verfügung.

19.04.2024 

Schließung des Rathauses wegen einer Mitarbeiterschulung

Aufgrund einer notwendigen Mitarbeiterschulung bleibt das Rathaus der Gemeinde Holle in der Zeit von Dienstag, 23.04.2024 bis einschließlich Donnerstag, 25.04.2024, 13.00 Uhr für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Auch die telefonische Erreichbarkeit ist in dieser Zeit stark eingeschränkt.

In einzelnen Bereichen, die dringende und unaufschiebbare Verwaltungsangelegenheiten erforderlich machen, wird ein Notdienst eingerichtet.

Dies ist bspw. im Standesamt sowie im Einwohnermeldeamt der Fall. Diese Bereiche sind jederzeit unter der Telefonnummer 0 50 62 / 90 84 324 erreichbar.

Ebenfalls ist die allgemeine Notdienstnummer der Gemeinde Holle auch außerhalb der allgemeinen Dienst- und Öffnungszeiten erreichbar. Diese lautet 0171 / 6290840.

Ab dem 25.04.2024, 14.00 Uhr stehen alle Bereiche der Gemeindeverwaltung Holle wieder wie gewohnt zur Verfügung.

19.04.2024 

Hygienekonzepte für die Sporthallen und die Dorfgemeinschaftshäuser der Gemeinde Holle

Unter Berücksichtigung der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 07.10.2020 hat die Gemeinde Holle folgende Hygieneverordnungen für die Einrichtungen der Gemeinde Holle erlassen, die ab dem 13.10.2020 gelten.

16.10.2020