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10.03.2023

Bewerbung zur Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen

Für den Amtsgerichtsbezirk Hildesheim werden für die Jahre 2024 bis 2028 Schöffen und Hilfsschöffen gesucht.

Die Gemeinde Holle sucht hierfür mindestens 28 interessierte Personen, die in diesem Ehrenamt gleichberechtigt mit Berufsrichtern in Strafverfahren Entscheidungen treffen und Urteile fällen.

Für die Arbeit von Schöffen sind keine juristischen Vorkenntnisse erforderlich. Vielmehr sollten die Bewerberinnen und Bewerber Lebenserfahrung und Menschenkenntnis mitbringen.

Zur Übernahme dieses Amtes gibt es verständlicherweise einige Voraussetzungen die erfüllt sein müssen, da Schöffen durch zu fällende Urteile teilweise erheblich in das Leben anderer Menschen eingreifen.

Das Schöffenamt kann ausgeübt werden, wenn die Bewerberinnen und Bewerber

  • ihren Wohnsitz in der Gemeinde Holle haben
  • im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind
  • zu Beginn der Amtsperiode (01.01.2024) das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben,
  • gesundheitlich geeignet sind und
  • die deutsche Sprache ausreichend beherrschen

Wenn Sie Interesse an der Übernahme des Schöffenamtes haben, bewerben Sie sich bitte bis zum 24. März 2023 bei der Gemeinde Holle -Ordnungsamt-, Frau Koch (Telefon: 05062/9084-36). Alternativ können Sie das Formular auch herunterladen:

Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste der Schöffenwahl 2024

Weitere Informationen zu der Arbeit der Schöffen finden Sie unter www.schoeffenwahl.de. Hier finden Sie auch evtl. Ausschlussgründe, die gegen eine Aufstellung zur Schöffenwahl sprechen.