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06.02.2023

Inkrafttreten der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Holle

Der Landkreis Hildesheim hat mit Verfügung vom 30.08.2022, Az.: (910) 15 11 50, die vom Rat der Gemeinde Holle am 13.07.2021 beschlossene 25. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) mit einer Ausnahme genehmigt.

Die Ausnahme betrifft den Änderungsbereich "Teilgebiet 1 - Ortschaft Derneburg"; er wurde gemäß Genehmigungsverfügung gestrichen.

Die Änderungsbereiche sind auf der obenstehenden Karte dargestellt.

Gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wird die Genehmigung der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes ortsüblich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Hildesheim wird die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.

Die genehmigte 25. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus den Planzeichnungen und der Begründung mit Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung kann vom Tage dieser Bekanntmachung an im Rathaus der Gemeinde Holle, Am Thie 1, - Zimmer 15 -, 31188 Holle während der Sprechzeiten

Montag:               9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:             13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:             keine Sprechzeiten
Donnerstag:         14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:                9:00 bis 12:00 Uhr

und nach Vereinbarung von jedermann eingesehen werden.

Jedermann kann über den Inhalt der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes auch Auskunft verlangen.

Weiterhin wird gem. § 215 Abs. 2 BauGB vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt geltenden Fassung auf die nachfolgenden Rechtsfolgen hingewiesen:

Unbeachtlich werden

  1. nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzungen der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
  2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde Holle unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Holle, den 06. Februar 2023