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25.03.2022

Aufforderung an die Parteien zur Benennung von Wahlvorstandsmitgliedern

Die Parteien werden hiermit aufgefordert, bis zum

30. April 2022

für die Landtagswahl am 09. Oktober 2022 Wahlberechtigte als Mitglieder für die
Wahlvorstände in den folgenden Wahlbezirken der Gemeinde Holle vorzuschlagen:

01 Derneburg
02 Grasdorf
03 Hackenstedt/Söder
04 Heersum
05 Holle I
06 Holle II
07 Holle III
08 Luttrum
09 Sillium
10 Sottrum/Henneckenrode

Für jeden Wahlvorstand sollen acht Mitglieder berufen werden.

Nach den gesetzlichen Vorschriften können Bewerberinnen und Bewerber auf Wahlvorschläge nicht zu einem Wahlehrenamt berufen werden. Vertrauenspersonen und stv. Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können ebenfalls nicht zu Mitglie-dern des Wahlvorstands berufen.

Die Übernahme eines Wahlehrenamtes können ablehnen:

  1. die Mitglieder der Landesregierung, des Bundestages und des Landtages,
  2. die im öffentlichen Dienst Beschäftigten, die amtlich mit dem Vollzug des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes oder mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit betraut sind,
  3. Wahlberechtigte, die das 67. Lebensjahr vollendet haben,
  4. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass ihnen die Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderem Maß erschwert,
  5. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie aus dringenden beruflichen Gründen, durch Krankheit oder durch Gebrechen verhindert sind, das Amt ordnungsgemäß zu führen,
  6. Wahlberechtigte, die sich am Wahltag aus zwingenden Gründen außerhalb ihres Wohnortes aufhalten.