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07.12.2022

Beschluss über die Jahresrechnungen 2019 und 2020 sowie die Entlastung

Der Rat der Gemeinde Holle hat in seiner Sitzung am 30.06.2022 beschlossen:

Die vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim geprüften Jahresabschlüsse der Gemeinde Holle für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 werden gemäß § 129 i.V.m. § 58 Abs. 1 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beschlossen.

Der im Jahresergebnis 2019 erzielte Überschuss in Höhe von 68.803,38 € sowie der im Jahresergebnis 2020 erzielte Überschuss in Höhe von 465.278,53 € wird der Überschussücklage zugeführt.

Dem Bürgermeister wird gemäß § 129 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für die Jahresabschlüsse 2019 und 2020 erteilt.

Die Jahresrechnungen mit dem Rechenschaftsbericht sowie auch der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Hildesheim liegen gemäß § 129 Abs. 2 NKomVG i.V.m. § 156 Abs. 4 NKomVG in der Zeit vom 08.12. – 19.12.2022 während der Öffnungszeiten öffentlich im Rathaus der Gemeinde Holle, Am Thie 1, 31188 Holle, Zimmer 14, zur Einsichtnahme öffentlich aus.